Seilbahn-Fachtagung VTK-SBS in Adelboden
Auch wenn das Wetter während der Tagung sich nicht immer von seiner besten Seite präsentierte, erlebten die Teilnehmer in Adelboden eine ausgezeichnete gut organisierte Fachtagung. Hervorragende Referate, spannende Gespräche mit Lieferanten und Kollegen sowie kulinarische Höhepunkte prägten den Anlass.
Adelboden präsentierte sich von seiner besten Seite, während der Seilbahnfachtagung.
Bereits am Vorabend der Tagung reisten bereits über 100 Personen zu unserer alljährlichen stattfindenden Fachtagung nach Adelboden an. Das Nachtessen wurde im Restaurant Kreuz in Adelboden eingenommen. Am ersten Tag begrüsste unser neuer Präsident Laurent Vaucher der Téléthyon SA die ganze Seilbahnfamilie und freute sich, dass er einen neuen Teilnehmerbestand von über 380 angemeldeten Personen kommunizieren kann. Mit dem gewählten Tagungsmotto „Best Practice“ sollen die Teilnehmer von den praxisorientierten Referaten möglichst viel profitieren können und bedankte sich beim Organisationskomitee unter der Leitung des technischen Leiters Hansruedi Däpp für die tadellose Vorbereitung der Veranstaltung.
Vorstandsmitglied Christoph Meier übernahm so wie oft die Funktion des Moderators und konnte als erster Redner der Tagung, Aurelio Casanova, Präsident der Geschäftsleitung IKSS, ankündigen. Der Präsident des IKSS musste seit seinem Amtsantritt im Jahr 2010 feststellen, dass hinter dem Namen „Konkordat“ über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte, nicht alle Akteure Bescheid wissen. In der Schweiz wird ein Vertrag zwischen Kantonen „Konkordat“ genannt. Die Bedeutung von interkantonalen Konkordaten ergibt sich durch den Föderalismus in der Schweiz, in dem in manchen Politikbereichen wie z. B. eben in der Seilbahngesetzgebung nicht nur der Bund, sondern auch Kantone für den Vollzug zuständig sind. Durch die Konkordate werden gewisse Vollzugsaufgaben vereinheitlich, ohne dass es dazu eines nationalen Gesetzes bedarf. Konkordate können zwischen einzelnen wenigen, aber auch zwischen allen Kantonen abgeschlossen werden. Sie müssen in allen Kantonen separat durch den normalen Gesetzgebungsprozess politisch abgesegnet werden.
Warum ist das IKSS überhaupt entstanden?
Wie aus Recherchen des langjährigen Leiters der Kontrollstelle IKSS, Erwin Bloch, hervorgeht, wurde der Bundesrat nach dem ersten Weltkrieg aufgrund diverser parlamentarischer Vorstösse eingeladen die Frage zu prüfen, inwieweit den Luftseilbahnen in Gebirgsgegenden der gelegentliche, aber nicht gewerbsmässige Personentransport, unter bestimmten Voraussetzungen, zugestanden werden könne. Im Jahre 1932 entliess der Bundesrat gestützt auf diese Abklärungen die Kleinluftseilbahnen aus der eidgenössischen Konzessionspflicht (aus dem sogenannten Postregal) und gab damit den Weg für eine mehr oder weniger wilde Entwicklung im Bau von landwirtschaftlichen Luftseilbahnen frei. Trotz der Zunahme der Kleinluftseilbahnen und Skilifte nach dem zweiten Weltkrieg hatten die Kantone die Verfahren oft nur teilweise oder überhaupt nicht geregelt. Sie waren auch kaum in der Lage, die erforderlichen Kontrollen durchzuführen. Weil auch Unfälle nicht ausblieben, wurde die Schaffung einer grösseren Organisation dringlich.
Das eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement lud deshalb die interessierten Kantone auf den 4. November 1948 zu einer Konferenz ein, mit dem Auftrag, die Vorbereitungen zur Gründung eines interkantonalen Konkordates über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte zu treffen. Trotz des unbestrittenen Bedürfnisses dauerte es bis zum 17. Juni 1955, bis der Bundesrat dem Konkordat die offizielle Genehmigung erteilen konnte. Der Grund dafür war, dass das Konkordat erst nach der Annahme durch wenigstens fünf Kantone operativ werden konnte. Glarus trat bereits am 4. Mai 1952 als erster Kanton bei, gefolgt von den Kantonen Wallis, St. Gallen und Schwyz im Jahre 1953. Mit dem Beitritt des Kantons Neuenburg am 9. Januar 1954 war dann das notwendige Quorum erreicht. Heute sind 21 Kantone und das assoziierte Fürstentum Liechtenstein im Konkordat vertreten. Aus den Unterlagen geht weiter hervor, dass die technische Kontrollstelle in den ersten Jahren durch einen pensionierten Beamten des Bundesamtes für Verkehr betreut wurde. 1956 wurde die Kontrollstelle dann einem privaten Ingenieurbüro übertragen und 1975 in die Selbstständigkeit überführt. Im Jahre 1963 wurde mit Erwin Bloch ein engagierter Leiter der Kontrollstelle gewählt, welcher während 40 Jahren bis zu seinem wohlverdienten Ruhestand im Juli 2003 eine professionelle und effiziente Organisation aufgebaut hat. Von 2003 bis April 2012 war Reto Canale Leiter der Kontrollstelle und seither, leitet Kuno Meier die Stelle interimistisch. Wir hoffen in Kürze ihnen den neuen Leiter bekannt geben zu können.
Arbeitskommission überprüft die Aufgaben des IKKS
Der interimistische Leiter des IKSS Kuno Meier, erinnerte an die Verantwortung der Betreiber, dass diese für den sicheren Betrieb, für befähigtes Personal sowie deren Weiterbildung verantwortlich sind. Die Aufgabe des IKSS ist es zu prüfen, ob der Betreiber seine Eigenverantwortung im Bereich der Sicherheit umfassend wahrnimmt. Ob die Instandhaltung wahrgenommen und nachvollziehbar dokumentiert wird. Bei gewissen Kleinunternehmen stellen wir leider fest, dass die eigene Fachkompetenz fehlt und oft der finanzielle Rahmen für Erneuerungen an der Anlage nicht vorhanden ist. Deshalb versuchen wir innerhalb von unseren Möglichkeiten, die Unternehmen in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung und ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die Kontrollen sind vom Betreiber durchzuführen und nicht vom IKSS. Mit Nutzung regionaler Synergien, könnte das technische Fachwissen an mehrere Betreiber weiter gegeben werden. Beispiele aus der Praxis zeigen leider, dass die Verantwortung der Betreiber vor allem bei Kleinunternehmen nicht immer richtig wahr genommen wird. Auch liegt es in der Verantwortung des Betreibers den aktuellen Seilzustand zu kennen. Der Betreiber hat dafür eine akkreditierte und vom BAV anerkannte Prüfstelle aufzubieten und muss die empfohlenen Massnahmen fristgerecht umsetzen. Eine versäumte Kontrolle von einem Seil kann zu einem Betriebsrisiko führen und der Betreiber ist für den entstandenen Schaden verantwortlich. Von den 43 gemeldeten Ereignissen vom letzten Jahr, waren 13 Unfälle davon. Glücklicherweise waren in dieser Erfassungsperiode keine Toten zu beklagen. Vor allem vereiste Fahrspuren können zu Unfällen führen. Es gibt aber immer wieder Ereignisse durch das Überbrückung der Steuerung, das zu grösseren Schäden an Anlagen geführt hat. Eine Überbrückung kann nur durchgeführt werden, wenn die Ursache für einen Fehler oder einer Warnung absolut und zweifelsfrei geklärt ist. Die Gefahren einer Überbrückung müssen dem Personal klar sein. Dass IKSS hat nicht vor langer Zeit in Abstimmung mit den Kantonen ein neues Gesuchformular zur Erlangung einer kantonalen Betriebsbewilligung für Kleinskilifte und Förderbänder erstellt.
Derzeit prüft eine Arbeitskommission, welche Anlagenkategorien sollen künftig technisch beurteilt und überwacht werden? Sind die gesetzlichen Grundlagen für die diversen Anlagenkategorien noch in Ordnung? Ferner muss die Frage geklärt werden: Welche, dieser Anlagen werden nach dem Verfahren der Seilbahngesetzgebung bewilligt? Und welche Bewilligungsverfahren, werden für Schrägaufzüge, Förderbänder, Treppenlifte und Rodelbahnen in Zukunft zur Anwendung kommen? Diese Arbeit dauert bereits bald zwei Jahren. Die diversen Gespräche mit den Experten hat aufgezeigt, dass die kantonal bewilligten Anlagen, unter dem Seilbahngesetz stehen und die entsprechenden EN-Normen zu erfüllen sind.
Weniger Verletzte
Der Chef Sektion Seilbahntechnik BAV, Laurent Queloz, seit 2008 beim BAV, orientierte über die neue Organisation der Sektion Seilbahntechnik. Die Sektion Seilbahntechnik betreibt ein internes Ingenieurbüro, das Maschinen-, Bau- und Elektroingenieure auf Mandatsebene den Sektionen Bewilligungen und Sicherheitsüberwachung zur Verfügung stellt. Diese führen Kontrollen an den bestehenden Seilbahnanlagen durch. Überprüfen die sicherheitstechnischen Aspekte in Dossiers und an den Seilbahnanlagen, und arbeiten in verschiedenen nationalen und europäischen Arbeitsgruppen im Bereich Normen mit. Als Nachfolgerin von Walter Schneider, der in Pension ging, ist Frau Franziska Sarott. Für die Sektion Sicherheitsüberwachung ist Philipp Martin für die Westschweiz zuständig. Für die Regionen Glarus, Wengen, Mürren und Oberwallis ist derzeit Beat Rupp die Ansprechperson. Von 69 Ereignissen sind 18 Unfälle und leider ein Toter zu verzeichnen. Von den 638 konzessionierten Anlagen in der Schweiz verletzten sich 18 Personen (Vorjahr 26 Verletzte) und eine Person zog sich tödliche Verletzungen zu, beim Absprung von einem Sessel. Leider gibt es immer wieder Schadensmeldungen verursacht durch Dritte, die die Fahrbahnen von Seilbahnen kreuzen. Hier sind rechtzeitig vom Betreiber die notwendigen Vorsichtsmassnahmen vorzukehren.
Abgrenzung zwischen Instandhaltung und Umbau
Das Merkblatt 4, das die Abgrenzung zwischen Instandhaltung und Umbau erläutert, wird von den beteiligten interessierten Kreisen, immer wieder unterschiedlich interpretiert. Deshalb arbeitet das BAV zusammen mit den Herstellern und dem SBS zusammen um ein klares gemeinsames Verständnis für dieses Thema entwickeln zu können. Die Artikel 36 und 37 vom Seilbahngesetz schafft hier Klarheit. Art. 36 Umbauten und Änderungen nach Erteilung der Betriebsbewilligung: Plant die Betreiberin Umbauten oder Änderungen der Seilbahn, so hat sie der Bewilligungsbehörde vorgängig ein Gesuch einzureichen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet, ob eine neue Plangenehmigung oder Betriebsbewilligung erforderlich ist und wie das Verfahren durchzuführen ist. Eine neue beziehungsweise erneute Plangenehmigung oder Betriebsbewilligung ist erforderlich, wenn die Umbauten oder Änderungen nicht von der bestehenden Plangenehmigung oder Betriebsbewilligung gedeckt sind. Art. 37 Ersatz von Bauteilen desselben Typs: Wird ein sicherheitsrelevantes Bauteil durch ein Bauteil desselben Typs ersetzt, so muss die Betreiberin nachweisen, dass das Bauteil vorschriftskonform ausgeführt wurde. Sie hat hierzu der Bewilligungsbehörde für dieses Bauteil eine Konformitätserklärung des Herstellers und, wo erforderlich, eine gültige Konformitätsbescheinigung oder einen gültigen Schachverständigenbericht einzureichen. Mit dem neu geschaffenen Merkblatt 4, das seit anfangs Sommer 2012 bei www.bav.admin.ch/themen aufgeschaltet ist, soll mit den Beteiligten weiter ausgebaut werden, damit dieses Thema zukünftig zur vollen Klärung beiträgt. Zu dieser Mitarbeit sind alle Beteiligten herzlich eingeladen.
Das Grossereignis Weltcup
Markus Hostettler, der Direktor der Bergbahnen Adelboden AG, freute sich die Feriendestination Adelboden vorzustellen. Nach seinem Referat wurde die Adelboden Bergbahnen AG für ihr nachhaltiges Parkplatzkonzept mit einem CO2-Zertifikat von der CO2 Bank Schweiz ausgezeichnet. Peter Willen, OK Präsident des Weltcups von Adelboden stellte die Organisation und die Bedeutung der Weltcup-Rennen vor. Die Aufwendungen für diesen Grossanlass betragen 4,5 Mio. Franken und während der Veranstaltung wird eine Wertschöpfung von rund 7,7 Mio. Franken generiert. In diesem Jahr wurden beim Riesenslalom 29‘000 Zuschauer und beim Slalom 11‘500 Personen gezählt. Es bestehen 50 Partner-Verträge um diesen tollen Anlass finanzieren zu können. Seit 1955 führt Adelboden internationale Rennen durch und seit 1967 finden diese Weltcup-Rennen bei uns statt. Die Medienpräsenz ist immens. Über 300 akkreditierte Journalisten berichten über den Anlass und in 20 Ländern gibt es einen Fernsehbericht. Damit der Weltcup erfolgreich über die Bühne geht benötigt es 3800 Mithelfer die entschädigt werden. Der Alpine Skiweltcup gehört heute zu den 22 grössten schweizerischen Sportveranstaltungen des Landes und trägt wesentlich zum erfolgreichen Wintersportgeschäft in Adelboden bei.
Gleitschneelawinen
Marc Schär vom Schnee- und Lawineninstitut Davos informierte die Teilnehmer über die aussergewöhnliche Situation von Gleitschneelawinen vom vergangenen Winter. Von Januar bis März gingen fast täglich Gleitschneelawinen los. Dabei waren zwei Todesopfer zu verzeichnen. Dadurch sind grosse Schäden an Gebäuden, Verkehrswegen oder Wald entstanden. Zahlreiche Pisten und Strassen wurden von Gleitschneelawinen erfasst. Die Erfassung und Abschätzung der Sachschäden sind noch nicht abgeschlossen. Normalerweise kommen Gleitschneelawinen alle dreissig Jahre im Durchschnitt vor. Im letzten Winter waren die Flächigkeit und die Kräfte grösser als in den Jahren 1999 und 1995. In Hasliberg wurden dreissigjährige Bäume umgeworfen, in Elm wurde eine Liftstütze, die bereits im Jahr 1999 durch eine Gleitschneelawine um gedrückt wurde, erlitt erneut einen Sachschaden. Grund dieser Gleitschneelawinen, war der warme November, der Boden konnte nicht gefrieren und plötzlich fielen ab Mitte Dezember grosse Neuschneemengen, wie wir sie selten gesehen haben. Die Nullgradgrenze war des Öfteren über 2000 Meter. All diese Faktoren verursachten diese zahlreichen Gleitschneelawinen während des letzten Winters. Eine glatte Oberfläche ist oft Ursache für Gleitschneelawinen. Schon wenige unebene Bodenelemente mit Holzstützen genügen um Gleitschneelawinen zu minimieren und bieten Schutz gegen diese Lawinen.
Regelwerk Technik Eisenbahn
Urs Walser vom Verband öffentlicher Verkehr (VÖV) zuständig für das Regelwerk Technik, orientierte über die Bedeutung vom Regelwerk Technik bei den Schweizerischen Eisenbahnen (RTE). Die Gremien des VöV kennen vier Spartenkommissionen (Agglomerations-, Regional-, Touristischer- und Güterverkehr). Weiter gibt es fünf Fachkommissionen (Technik und Betrieb Schiene (KTBS), Technik und Betrieb Bus, Human Resources, Finanzen und Infrastruktur). Die KTBS nimmt 4 Hauptaufgaben wahr: - Bilden einer Plattform für die verschiedenen Aspekte der Bahntechnik und des Bahnbetriebs sowie deren Vernetzung, - Förderung der technischen und betrieblichen Standardisierung durch die Herausgabe der RTE, - Erhalt, Aufbau, Pflege und Verbreitung von bahnspezifischem Fachwissen und Mitarbeit bei der Weiterentwicklung bahntechnischen und bahnbetrieblichen Vorschriften und Regelungen. Die diversen Akteure sind im Gesamtsystem Eisenbahn sehr gut vernetzt: wie das BAV, die Fachschulen, die Industrie, die Ingenieursbüros, die Fachverbände, die Normen, das Regelwerk Technik Eisenbahn sowie der VöV, damit wird das übergeordnete Ziel, ein sicherer und wirtschaftlicher Bahnbetrieb sichergestellt. Die RTE bringt Erfahrung und Wissen der Fachleute Schweizer Eisenbahnen zusammen. Bietet Unterstützung für Autoren bezüglich Organisation, Prozess, Vernehmlassung und Publikation, hilft bei der Koordination mit anderen RTE-Projekten und fördert die Entwicklungen der internationalen und nationalen Normen mitzuverfolgen. Anfangs November wird die Grundlage und das Regelwerk „Basisdokumentation Bahnübergang“ erscheinen, welches die einheitliche Projektierung und Realisierung von Bahnübergängen regelt. Sie richtet sich an Eigentümer von Bahnen und Strassen sowie von Wegen, an Projektverfasser, Gutachter und Behörden. Mit diesem Regelwerk wird die Sicherheit zu verhältnismässigen Kosten verteilt, so die Ausführungen von Urs Walser.
Vernünftige Partnerschaft
Lorenzo Sabato von den SBB erklärte, dass es für die SBB, als Besitzerin von über 6000 Bahnbrücken, von ungefähr 1‘200 Bahnüberführungen und mit ca. 3‘500 kleinen Durchgängen unter dem Bahntrassee eine klar geregelte Gesetzesverordnung von grösster Bedeutung ist. Mit diesen zahlreichen Bauwerken ergeben sich Schnittstellen mit Gemeinden, Kantonen, Bund und Privaten. Die Strategie der SBB ist es, dass die Überführungen, die im Eigentum der SBB sind, möglichst an Dritte übergeben werden können. Die Übergabe erfolgt möglichst nach Erneuerungen der Überführungen. Alle Bahnbrücken, die durch Dritte verursacht werden, sollen ins Eigentum der SBB übergehen. Der dabei verursachte Mehrunterhalt, soll der SBB abgegolten werden ohne das damit das oberste Ziel der Gleichbehandlung der Verhandlungspartner verloren geht. Mit einem Beispiel von einer Sanierung oder Erneuerung einer Bahnüberführung zeigte Lorenzo Sabato auf, wie sich das die SBB vorstellen. Bei einem Gesamterneuerungsbau einer Brücke, die Fr. 550‘000.— kostet, zahlt die SBB Fr. 386‘000.---, und den Rest hat die Gemeinde zu entrichten. Die Brücke wird Eigentum der Gemeinde, und hat diese somit auch zu unterhalten. Die SBB hat an der Brücke nur noch die Inspektionspflicht auszuführen. Dank dem neuen Regelwerk Technik Eisenbahn (RTE) werden zukünftig, Bahnübergänge zu verhältnismässigen Kosten verteilt.
Checklisten vermindern Unfälle
Xaver Bühlmann von der Suva freute sich die neue Checkliste „Arbeiten auf Seilbahn-Anlagen“ vorzustellen. Quetschungen, Stürze und getroffen werden von herunterfallenden Gegenständen sind die Hauptgefahren beim Arbeiten an Seilbahnanlagen. Mit dieser neuen Checkliste sollen die Gefahren reduziert werden. Durch Ausfüllung der Checkliste, erfolgt eine Zustandsanalyse des Betriebes im Bereich Sicherheit. Werden die Anforderungen der Checkliste nicht erfüllt, ist eine Massnahmenplanung vorzusehen und es wird die Wiederholung der Kontrolle für alle sechs Monate empfohlen. Ganz wichtig ist zu prüfen, ob Not-Halt-Einrichtungen bei Zugang zu den Gefahrenstellen angebracht sind, und auch diese bei den Instandhaltungsarbeiten sicher abgeschaltet werden gegen unerwartete Betriebswiederaufnahme. Weiter ist zu prüfen, ob bei den beweglichen Teilen der Anlage, Schutzeinrichtungen angebracht sind. Kann die Kommunikation zwischen dem Maschinenbediener und den an den Anlagen arbeitenden Personen gewährleistet werden ist eine weitere wichtige Aufgabe des technischen Leiters. Wird die persönliche Ausrüstung bei Besteigen von Stützen auch immer getragen und werden Schutzhelme mit Kinnriemen richtig aufgesetzt gehört ebenfalls zu den Aufgaben des technischen Leiters. Werden diese Regeln beachtet, so bleibt man von Unfällen verschont.
Pool Alpin Schweiz
Zum Schluss des ersten Tages berichtete der Geschäftsführer Rainer Jochum vom Pool Alpin Schweiz über die Vorteile der neuen Einkaufsgemeinschaft. Seit dem 1. Dezember vom vergangenen Jahr gibt es die Aktiengesellschaft Pool-Alpin Schweiz mit Sitz in Balgach im Kanton St. Gallen. Das Vorzeigemodell aus Österreich, welches seit 19 Jahren erfolgreich funktioniert hat inzwischen 40 Seilbahnunternehmen aus der Schweiz überzeugt und nehmen die Dienstleistungen der Einkaufsgemeinschaft wahr. Die Mitglieder erhalten die geforderte Qualität zum besten Preis. Grundsätzlich können die Mitglieder von drei Dienstleistungen profitieren: A) Liefervereinbarungen mit Vertragslieferanten, B) Sammelbestellungen mittels Bedarfserhebungen und C) von den Auftragsabwicklungen vom Pool-Alpin. Bei uns erhalten die Mitglieder Einkaufsberatung sowie Preisangebote für die diversen Verbrauchsgüter in der Seilbahnbranche. Je nach Grösse der Unternehmung bezahlen die Mitglieder ein Beitragshonorar und erhalten damit professionelles Knowhow im Bereich des Einkaufs. Insbesondere streben wir eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern an. Adrian Jordan, Leiter Technik bei den St. Moritzer Bergbahnen, konnte die Ausführungen des Geschäftsführers Rainer Jochum bestätigen. Den Marktdruck der die Seilbahnen erleiden, muss an die Lieferanten weitergegeben werden. Die St. Moritzer Bergbahnen erwarten mit der Zusammenarbeit mit dem Pool Alpin Kosteneinsparungen bis zu 20%. Mit dem Outsourcing des Einkaufs wird unser Betrieb entlastet, erhalten gleichzeitig Transparenz am Markt und Fachkompetenz.
Generalversammlung
In seiner Eröffnungsrede dankt der neue Präsident Laurent Vaucher dem Organisationskomitee unter der Leitung von Hansruedi Däpp für die sehr gut organisierte Tagung. Den Jahresbericht des Präsidenten wird nicht vorgelesen, man findet diesen im Programmheft auf Seite 7 vor. Der Präsident bedauert, dass im vergangenen Jahr zwei Ausbildungskurse infolge mangelnder Anmeldungen abgesagt werden musste. Auch das geplante Seminar der technischen Beschneiung fand infolge ungenügender Anmeldungen nicht statt. Erstmals wurde eine gemeinsame Vorstandssitzung mit der welschen Vereinigung UCTR am 21. Juni von diesem Jahr auf dem Moléson durchgeführt. Ein solches Treffen soll jährlich wiederholt werden. Der Vorstand arbeitet seit längerem an einer neuen Webseite, die bald aufgeschaltet werden soll. Morgen wird diese am Schluss der Tagung den Mitgliedern präsentiert. Das Protokoll der Generalversammlung von Biel, der Jahresbericht des Präsidenten sowie die Rechnung 2011 werden ohne Gegenstimme gutgeheissen. Den Vorschlag der Gleichbelassung der Jahresbeiträge der A und B Mitglieder wird von der Versammlung ebenfalls gutgeheissen. Beim Traktandum Wahlen, teilt der Präsident mit, dass es die Amtsperiode von Andreas Zenger und von Gieri Berthel zu erneuern gilt. Auch dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Mutationen und Verschiedenes
Es liegen Aufnahmegesuche von 12 A-Mitgliedern und 7 B-Mitgliedern vor. Alle Bewerber werden mit Applaus aufgenommen. 11 Mitglieder treten in die Reihen der Veteranen über. Es sind 9 Austritte von A-Mitgliedern und 10 Austritte von B-Mitgliedern zu verzeichnen. Für die drei Verstorbenen Von Rotz Sepp, Rieder Johann und Schweri Alfred wird mit einer Schweigeminute an sie gedacht. Der Präsident unterbreitet den Vorschlag Peter Julen zum Ehrenmitglied zu ernennen. Peter Julen der insgesamt 20 Jahre im Vorstand und 12 Jahre der VTK als Präsident vorstand, habe dies mehr als verdient. Mit grossem Applaus wird Peter Julen zum Ehrenmitglied der VTK gewählt. Der Präsident teilt der Versammlung mit, dass die nächstjährige Tagung in Montana stattfinden wird. Der genaue Termin wird später bekannt gegeben und wünscht allen eine erfolgreiche und unfallfreie Wintersaison. Nach der Generalversammlung konnte im Ausstellungszelt weiter die Kontakte mit den Lieferanten gepflegt werden. 44 Aussteller nahmen die Möglichkeit wahr, um in Adelboden bei unserer Tagung dabei zu sein. Um 19.00 Uhr fand man sich bei der Talstation der Sillerenbühlbahn ein, um sich anschliessend von der Küche des Bergrestaurants ausgiebig verwöhnen zu lassen. Die weitere Fortsetzung der Tagung werden sie in der März-Ausgabe vorfinden.
Text und Bilder: Damian Bumann