Seilbahn-Fachtagung Biel

7. - 10. oktober 2011 


Das Tagungsmotto "Energie und Branchennews" versprach viel Spannendes für die diesjährige Tagung, die vom 7. bis zum 10. Oktober 2011 in Biel stattfand. Die Referenten wussten  mit Ihren Vorträgen zu überzeugen. Die Präsenz des neuen Präsidenten Dominique de Buman vom SBS unterstrich die konstruktive Zusammenarbeit zwischen VTK und SBS und die Generalversammlung wählte einen neuen Präsidenten. Biel überzeugte in allen Belangen.

Die ersten Teilnehmer reisten bereits am Mittwochabend nach Biel. Es waren rund 140 Personen, die sich im Restaurant La Rotonde versammelten. Der erste Tag der Referate begann mit den Begrüssungsworten unseres scheidenden Präsidenten Peter Julen. Er dankte dem Organisationskomitee, unter der Leitung von Josef Summermatter, für die tadellose Vorbereitung der Tagung. Mit der diesjährigen Technischen Seilbahnfachtagung und der 54. Generalversammlung VTK blicke er auf eine 20-jährige Vorstandstätigkeit zurück. Mit Genugtuung könne er behaupten, dass unsere Vereinigung einen hohen Stellenwert weit über die Landesgrenzen geschaffen hat.

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Kleinskilifte und Förderbänder

Unser altbewährter Moderator Christoph Meier führte durch das Tagesprogramm. Als erster Redner konnte er den Direktor des IKSS Reto Canale begrüssen. "Er freue sich bereits zum 9. Mal als Referent bei der VTK auftreten zu können, der Erfahrungsaustausch mit den technischen Seilbahnverantwortlichen sei ihm sehr wichtig". Bei 28 Ereignissen hat es im letzten Jahr 12 Verletzte und leider zwei Todesfälle gegeben. 15 Ereignisse sind auf falsches Fahrgastverhalten zurückzuführen, 5 Fälle wurden durch das Personal verursacht und 3 durch technische Mängel. Die Standartdossiers für Förderbänder und Kleinskilifte reduzieren das Bewilligungsverfahren auf ein Minimum. Diese müssen möglichst frühzeitig, jedoch mindestens vier Wochen vor der geplanten Betriebsaufnahme beim IKSS eingereicht werden. Müssen bestehende Kleinskilifte oder Förderbänder  an einen neuen Standort versetzt werden, ist besonders die Eignung des neuen Standorts zu überprüfen. In einigen Kantonen besteht die Möglichkeit, in einer  Betriebsbewilligung mehr als ein Standort aufzunehmen. Umbauten, welche auf älteren Kleinskiliften durchgeführt werden müssen, sind bewilligungspflichtig. Bei der Übertragung einer Betriebsbewilligung ist neben der Anpassung der Haftpflichtversicherung insbesondere  sicher zu stellen, dass auch der neue Inhaber der Betriebsbewilligung Betrieb und Instandhaltung korrekt gewährleisten kann.

Bei der Sorgfaltspflicht erinnerte er daran, dass diese zuverlässig auszuführen sei. Leider werden die Mitgliederbetriebe immer wieder auf die Aufgabe vom IKKS aufmerksam gemacht. Nicht freigeschaufelte Spanngewichte oder falsch reparierte elektrischen Anlagen sind leider Beispiele, welche regelmässig vorkommen. Da das IKSS über 879 Skilifte zu kontrollieren habe, ist die Absicherung der Aufstiegsspuren von grösster Bedeutung. Gute Beispiele welche die  Sorgfaltspflicht einhalten gibt es Gott sei Dank zu Genüge. Das Konkordat ist dankbar, wenn "Beinaheunfälle" auch gemeldet werden. Diese Meldepflicht dient der Prävention. Slalomfahren ist kein Kavalierdelikt. Leider verursacht Slalomfahren oft Entgleisungen und schwere Unfälle. Der Überwachung der Skilifte in der Talstation, auf der Strecke sowie in der Bergstation ist besondere Beachtung zu schenken. Sofern die periodischen Inspektionen vom IKSS erfolgt sind, können bestehende Betriebsbewilligung problemlos verlängert werden, wenn die Sorgfaltspflicht eingehalten ist. Bei Unklarheiten steht das IKSS gerne zur Verfügung.

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Normenreihe SIA 269

Mit dem Referat "Normenreihe SIA 269 für die Erhaltung von Tragwerken", orientierte Thomas Lang, Chef Sektion Bautechnik vom BAV. Von den 638 konzessionierten Anlagen in der Schweiz gab es im letzten Jahr 49 Ereignisse (davon 23 Unfälle). 24 Personen wurden dabei verletzt und Gott sei Dank musste man keine Tote beklagen. Da sich die Sturzereignisse von Sesselbahnen gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt haben, ist hier mehr Beachtung bei der Instruktion des Personals zu schenken. Dass mit 215 Millionen Fahrgastfrequenzen nicht mehr Ereignisse passieren ist der Verdienst der technischen Leiter. Bei der SIA Norm 269 handelt es sich um sämtliche Normen, der Grundlage, der Einwirkungen, der bauweisespezifischen Normen und der Geotechniknorm. Eine Norm für die Beurteilung von Tragwerken für Erdbeben ist erst in Bearbeitung. Wesentlich für den Anwender ist die Abgrenzung zwischen neuen und alten Tragwerken. Die Normreihe SIA 269 darf nur für bestehende Seilbahnanlagen verwendet werden. Für neue Seilbahnanlagen muss die Normreihe SIA 260 angewendet werden. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Seilbahngesetzgebung die Vorgaben der Instandhaltung festlegt, so die Ausführungen von Thomas Lang.

 

Revidierte Seilbahnverordnung 

Urs Amiet, Sektion Sicherheitsüberwachung vom BAV orientierte über die neue Seilbahnverordnung, welche seit dem 1. April 2011 in Kraft ist. Bei dieser neuen Verordnung haben die Vertreter der Verbände, die Seil- und Seilbahnhersteller, alle Seilprüfstellen, die schweizerischen Akkreditierungsstellen, Experten sowie die Vertreter der Aufsichtsbehörden mitgearbeitet. Initialchecklisten sind bei Bedarf anzupassen. Die visuelle Seilkontrolle geniesst einen hohen Stellenwert, welche in den nächsten überarbeiteten EN-Normen genaue Bestimmungen enthalten wird. D.h., dass die visuellen Inspektionen geplant, umgesetzt und dokumentiert werden müssen. Und dies gilt für die Seile in ihrer gesamten Länge sowie deren Endbefestigungen oder Spleisse. Dank den beiden aktuellen Ausbildungskursen "Seiltechnik" und "visuelle Seilinspektionen" existiert in der Schweiz einen hohen Ausbildungsstandart. Seit 2007 sind die Bestimmungen der europäischen Normen hinzugekommen, welche auch als Standard festgelegt worden sind. In der neuen Verordnung ist auch der Begriff "Ablegekriterien" klar mit den Begriffen als zulässige Schädigungsgrenze oder Nutzungsgrenze umschrieben. Bei Erreichen dieser Grenzwerte ist ein Fachmann beizuziehen. Die diversen Seilarbeiten müssen der Aufsichtsbehörde nicht mehr gemeldet werden. Gemeldet werden muss nur der Ersatz von Seilen. Diese Tatsache ändert nichts an der Aufzeichnungspflicht. Es liegt in der Verantwortung der technischen Leiter und im Interesse der Seilgeschichte, die Seilarbeiten zu dokumentieren. Die neue Seilverordnung beeinflusst auch die Aufsichtspraxis im Bereich der Seile beim BAV. Die Seile und Seilverbindungen, d.h. Spleisse und Endverbindungen werden ab dem nächsten Jahr vermehrt bei den Audits und Betriebskontrollen angesprochen um damit die Sicherheit weiter erhöhen zu können.

 

Effizienter Energieeinsatz

Der neue Präsident  Dominique de Buman von Seilbahnen Schweiz (SBS) erwähnte in seinem Referat, "Visionen des Präsidenten SBS über die Energie in der Zukunft", dass ohne den natürlichen Ressourcen, Klima, Luft, Wasser und Boden, unser Tourismus nicht funktioniert. SBS setzt auf "Umwelt und Nachhaltigkeit" und hat diesbezüglich hohe Massstäbe gefordert. Zusammen mit dem eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und (SBS) haben vor rund zwei Jahren eine Absichtserklärung unterzeichnet, wonach Pistenfahrzeuge seit dem 1. Januar 2010 nur noch mit Partikelfilter oder  mit gleichwertiger Technologie in Verkehr genommen werden. Für 80 Prozent der Seilbahnen ist der Klimawandel künftig fester Bestandteil der Geschäftsstrategie. Die Unternehmen rechnen mit starken Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Branche. Weiter hat SBS eine Studie "Energiemanagement Bergbahnen" in Auftrag gegeben, welche inzwischen vorliegt und Möglichkeiten zur Kostensenkungen bei Betrieb, Energie und Unterhalt, sowie alternative Energiequellen für die Branche aufzeigt. Das umfassende Energiemanagement nach Vorstellungen von SBS hat in erster Linie einen effizienten Energieeinsatz zum Ziel, so die Ausführungen des Verbandspräsidenten.

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Bedarfsgerechte Planung ist gefragt

Nach diesem interessanten Referat vom Verbandspräsidenten SBS, Dominique de Buman,  hatten alle einen Imbiss im Foyer vom Kongresshaus verdient. Dabei konnten die Kontakte der Mitglieder gepflegt werden und die zahlreichen Ausstellungsstände der Lieferanten besucht werden. Mark Iten, Energieberater der BKW widmete sich dem Thema "Energieeffizienz bei Bergbahnbetrieben". Wenn unsere Gesellschaft die Herausforderung der Energieeffizienz nicht annimmt, so hat dies katastrophale Auswirkungen für uns. Instabile Kreisläufe, Produktionsausfälle, Ernährungsmangel, Engpässe in der Wasserversorgung, Stromlücken und Preisanstiege wären die Konsequenzen. Bei den Bergbahnen sind Potenziale insbesondere bei den Transportanlagen, bei der Beschneiung sowie bei der Gastronomie vorhanden. Bei den Transportanlagen kann bereits mit der Geschwindigkeit und mit der Auswahl des Motors viel eingespart werden. Neue Motoren mit der Antriebsart Wechselstrom und mit Frequenzumrichtern erbringen schon heute grosse Energieeinsparungen. IE3 Motoren erzielen einen Wirkungsgrad von 97%. Bei der Beschneiung ist es von Vorteil mit einem tiefen Taupunkt zu beschneien. Die Schneelanzen sind grundsätzlich energieeffizienter als Propellermaschinen. Durch die Optimierung des Druckluftkompressors kann ebenfalls Energie gespart werden. Bei der Gastronomie lässt sich mit einfachen Beispielen auch viel Energie einsparen. Wie z.B. die Warmhaltungen nicht bis auf die Spitze treiben, Tiefkühler nicht kühler als 15 Grad einstellen. Bei der Neuanschaffung von Geräten ist auf die Klassen zu achten, welche am wenigsten Energie benötigen. Eine bedarfsgerechte Dimensionierung der Küche sowie ein Lastmanagement fördern ebenfalls die Energieeffizienz.

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Dezentrale Stromproduktion am Bespiel der neuen erneubaren Energien

Benjamin Märklin, Leiter Asset Management & Services von sol-E Suisse, zeigte in seinem Referat "Herausforderung bei der dezentralen Stromproduktion" auf, wie die Stromwirtschaft auf den beschlossenen Atomausstieg reagieren könnte und welche Abhängigkeiten und Grenzen dabei in der Praxis existieren. Die Aufgaben sind enorm, denn heute decken die Atomkraftwerke ca. 40% des Strombedarfs in der Schweiz. Unter dem Begriff der "Dezentralen Produktion" wird die Stromerzeugung durch viele Kraftwerke von jeweils einer geringen Leistung verstanden. Die "Dezentrale Produktion" steht demnach im Gegensatz zur konventionellen Stromerzeugung mit wenigen Grosskraftwerken. Typischerweise kommen für die dezentrale Produktion die Technologien Windenergie, Kleinwasserkraft, Sonnenenergie, vergärbare Biomasse, Holzenergie, Geothermie und Wärme-Kraft-Kopplung zum Einsatz. Es sind dies also die neuen erneuerbaren Energien mit der Ergänzung um die Wärme-Kraft-Kopplung.

Theoretisch ist das Energiepotenzial, das der Schweiz durch Wind, Wasser, Sonne, Biomasse und Erdwärme zur Verfügung steht sehr gross. Jedoch reduziert sich dieses theoretische Potenzial ganz markant, da Technik, Wirtschaftlichkeit, Gesetz und Gesellschaft mit ihre jeweiligen Grenzen, Teile des Potenzials unzugänglich machen. Um eine dezentrale Energieversorgung aufzubauen, müssen daher so rasch als möglich die Voraussetzungen optimiert werden, wie zum Beispiel die raumplanerischen Vorgaben vereinfachen, die Wirtschaftlichkeit der Projekte steigern und die lokale Akzeptanz der Projekte verbessern. Die dezentrale Produktion bedeutet Anpassungen nicht nur kraftwerksseitig, sondern auch in Bezug auf das Stromnetz: Beispielsweise müssen neue Leitungen den Strom von Windturbinen, welche auf Hügelzügen stehen, zu den Ballungszentren bringen. Ob sich solche zusätzliche Elektrizitätsnetze in jeder Landschaft realisieren lassen ist fraglich, denn die Akzeptanz ist beim oberirdischen Leitungsbau immer ein grosses Problem. Und unterirdische Netze kosten das Mehrfache.

Eine grosse Herausforderung von den erneuerbaren Energien wird sein, dass immer genügend Backup-Kapazitäten (Redundanzen) zur Verfügung stehen, für den Fall dass die Sonne nicht scheint oder wenn der Wind die Windräder nicht antreibt. Mit dem Ausstieg der Atomenergie benötigen wir also klar mehr Backup-Kapazitäten, deren Aufbau grosse Investitionen mit sich ziehen. Ein weiterer Seiteneffekt ist der folgende: Durch die grosse Stromproduktion aus Solarzellen, welche vor allem zur Mittagszeit produzieren, reduziert sich der Marktpreis für Spitzenstrom. Der Preis für Grundlaststrom hingegen bleibt unverändert, da die Solarzellen nachts nicht produzieren. Diese Abnahme der Preisdifferenz mindert die Wirtschaftlichkeit von Pumpspeicherkraftwerken, welche just im angestrebten Kraftwerkspark (viele erneuerbare Kraftwerke) einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilisierung (Ausgleich von Angebot und Nachfrage) leisten.

Eine Vision ist die Realisierung von sogenannten "Smart Grids" (intelligente Übertragungsnetze), welche die Energieerzeugung mit dem Verbrauch intelligent auszubalancieren verstehen. Aber lassen wir uns trotzdem nicht entmutigen. Dänemark hat es innerhalb von 10 Jahren geschafft von der zentralen auf eine dezentrale Energieversorgung umzustellen. Wieso soll dies uns nicht auch gelingen? Dies Aspekte Ausbau Stromnetz, Backup-Kapazitäten sowie die Kostenfolge müssen in den energiepolitischen Diskussion intensiv verstärkt werden. Nutzen wir diese einmalige Chance!

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Zwei Methoden führen zur Emissionsreduzierung 

Michael Kuhn, Leiter Entwicklung bei Kässbohrer orientierte die Teilnehmer über die neuen zukünftigen Abgasvorschriften sowie über die beiden Technologien zur Emissionsreduzierung. Wegen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der PistenBully-Flotte ist Kässbohrer bestens für die neuen Abgasvorschriften gerüstet, die ab 2011 bzw. 2014 in Europa, USA und Japan in Kraft treten. Mit Blick in die Zukunft testet das Unternehmen derzeit den dieselelektrischen Antrieb in seinen Fahrzeugen.

Die negativen Auswirkungen der Kraftstoffabgase - insbesondere der enthaltenen Stickstoffoxide (NOx) und des Feinstaubs - auf Luftqualität und Gesundheit sind bekannt. Um die negativen Folgen der Luftverschmutzung einzudämmen, hat die EU bereits 1999 ein Gesetz verabschiedet (EU Stufe 1), das im Bezug auf NOx und Feinstaub strenge Emissionsgrenzen für Diesel- und Benzinfahrzeuge festsetzt. Bis 2011 gilt noch die EU Stufe 3A und die amerikanische Verordnung EPA Tier 3. Ab 2011 treten die EU Stufe 3B und die EPA Tier 4 Interim in Kraft und 2014 folgt dann die EU Stufe 4 bzw. EBA Tier final. Um diese neuen Abgasvorschriften zu erreichen, setzt Kässbohrer bei seinen Motoren auf zwei Methoden. Die SCR-Technologie bei Mercedes-Benz-Motoren, die beispielsweise im PistenBully 600 eingesetzt werden und die AGR-Technologie in Cummins-Motoren, die im PistenBully 400 oder im Formatic 350 immer in Kombination mit Russpartikelfiltern eingebaut werden. Um die Anforderungen der künftigen Abgasverordnungen zu erfüllen, stattet Kässbohrer alle PistenBully stufenweise mit entsprechender Motorentechnologie aus. Wenn das Herstellungsdatum der Motoren 3B vor dem Einführungstermin der neuen Abgasstufe liegt, können diese für zwei weitere Jahre verkauft werden.

 

SCR-Technologie

Bei der SCR-Technologie erfolgt die Reduktion der Stickstoffemissionen in einem nachgeschalteten Keramik-Katalysator - dem SCR-Kat. Für dieses Verfahren ist eine ungiftige und geruchlose Harnstofflösung (AdBlue) erforderlich. Sie wird in den Abgasstrom eingesprüht und bewirkt im Katalysator die Umwandlung der Stickoxide in Wasserdampf und elementaren Stickstoff, einem natürlichen Bestandteil der Luft. Die Nachteile hier sind vor allem der Bedarf einer Abgasanlage aus Edelstahl, um der Korrosion durch den Harnstoff vorzubeugen, eine aufwendige SCR-Peripherie, ein beheizter Harnstoffstank und eine Druckluftanlage zur Eindüsung der Harnstofflösung.

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AGR-Technologie

Die AGR-Technologie führt einen Teil der Abgase gekühlt in den Motor zurück, um die Verbrennungstemperatur und damit die Bildung von NOx niedrig zu halten. Zur Einhaltung der Partikelwerte muss allerdings noch ein Partikelfilter eingesetzt werden. Diese Technologie verlangt zwar keine weitere Ruduzierungskomponente, dafür muss der Motorbauraum grösser sein und ein grösserer Partikelfilter eingebaut werden. Des Weiteren sind eine um 30 % höhere Kühlleistung sowie schwefelarme Kraftstoffe erforderlich. Um die EU Stufe 4 (Tier 4 final) erreichen zu können, bedarf es beide Technologien, die AGR-Technologie mit Partikelfilter und dem SCR-System. Somit kann gespannt auf diese Entwicklung sein.

 

Generalversammlung

In seiner Eröffnungsrede dankt der Präsident Peter Julen, dem Organisationskomitee, unter der Leitung von Josef Summermatter, für die sehr gut organisierte Tagung. Die interessanten Themen "Energie und Branchennews" gelte es nun umzusetzen. In seinem Jahresbericht erwähnt er die enge Kooperation mit dem SBS und die gute Zusammenarbeit mit dem BAV. Die rückläufigen Umsatzerträge vom letzten Winter und der teure Schweizer Franken belasten das Umfeld. Unter Mitwirkung der Seilbahninstitutionen wurde die bisherige Seilverordnung überarbeitet und am 1. April 2011 in Kraft gesetzt. An der Spitze des SBS haben sich neu Präsident Dominique de Buman und Direktor Ueli Stückelberger in ihre Aufgabenbereiche  eingearbeitet und wir freuen uns auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit. In der VTK steht der Präsidentenwechsel heute bevor. Dieses Jahr haben 24 Seilbahner und Seilbahnmechatroniker die Abschlussprüfung bestanden. Er dankt allen Mitgliedern für das Vertrauen, welcher er während seiner Präsidialzeit entgegen nehmen durfte und wünscht der Vereinigung für die Zukunft alles Gute. Das Protokoll der Generalversammlung von St. Moritz, der Jahresbericht des Präsidenten sowie die Rechnung  2010 werden ohne Gegenstimme gutgeheissen. Betreffend den Jahresbeiträgen, schlägt der Präsident den Beitrag bei den A-Mitgliedern zu belassen, jedoch bei den B-Mitgliedern den bisherigen Beitrag von Fr. 80.- neu auf Fr. 120.- zu erhöhen. Diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt. Beim Traktandum Wahlen teilt der Präsident mit, dass er (seit 1991) und Peter Pfister (seit 1995) von ihrer Vorstandsfunktion zurücktreten. Peter Pfister, Präsident von der paritätischen Kommission für die Fachtagung, Mitglied vom Schulrat, war ein sehr engagiertes Vorstandsmitglied, welcher sich intensiv für die Seilbahnlehre stark gemacht hat.  Vizepräsident Luca Jardini verdankt die Verdienste des Präsidenten. 20 Jahre hat sich Peter Julen mit grossem Engagement für die Belange der Mitglieder sowie für die Weiterentwicklung und Einbindung der VTK in das Netzwerk der Seilbahnbranche eingesetzt.  Ihm gebührt ein grosses Dankeschön. Neu in den Vorstand werden zwei ausgewiesene Seilbahnfachmänner, Reinhard Lauber (Zermatt Bergbahnen AG) und Peter Lussi (Titlis Rotair Bergbahnen AG) vorgeschlagen. Mit Applaus werden beide einstimmig gewählt. Zum neuen Präsidenten wird Laurent Vaucher (Télé-Thyon SA) gewählt. Michel Waeber aus Charmey wird für eine weitere Amtszeit bestätigt. Der gelernte Ingenieur und Direktor von Télé-Thyon Laurent Vaucher bedankt sich für das Vertrauen.

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Mutationen und Verschiedenes

Es liegen Aufnahme-Gesuche von 30 A-Mitgliedern und 7 B Mitgliedern vor. Alle Bewerber werden mit Applaus aufgenommen. 7 Mitglieder treten  in die Reihen der Veteranen über. Es sind 7 Austritte von A-Mitgliedern und 2 Austritte von B-Mitgliedern zu verzeichnen. Unter dem Traktandum Verschiedenes stellt sich die Ferienregion Adelboden vor, welche auch für die nächste Austragung der Fachtagung gewählt wird. Diese wird vom 10. bis 12. Oktober 2012 in Adelboden stattfinden. Der scheidende Präsident dankt dem Organisationskomitee unter der Leitung von Josef Summermatter, für die ausgezeichnete Seilbahnfachtagung, wünscht allen Teilnehmern einen guten Besuch der Ausstellung sowie eine unfallfreie und erfolgreiche Wintersaison.

Nach der Generalversammlung war die Zeit für die Gespräche mit den Lieferanten. 43 Aussteller waren im Foyer und am Eingang des Kongresshauses platziert. Der Kommunikationsaustausch zwischen den technischen Leitern und den Lieferanten wurde rege genutzt. Um 19.00 Uhr fand man sich im Kongresshaus wieder ein zum Apero und Nachtessen. Während dem Nachtessen trat das Künstlerensemble Coloro auf, das zu beeindrucken wusste.

 

Lichtbogenschutz - was ist zu tun?

Das erste Referat am Freitagmorgen zum Thema "Tätigkeiten an elektrischen Anlagen, neue Richtlinien, Lichtbogenschutz - was ist zu tun?" hielt Bernhard Bislin. Der erfahrene Sicherheitsfachmann zeigt anhand von zwei Filmen was ein Kurzschluss-Lichtbogen mit 10 kA während 1 Sek fähig ist: die Kleider der Versuchspuppe brennen und unbedeckte Körperteile haben schwere Verbrennungen. Da die Zahl von Elektro-Berufsunfällen in den letzten Jahren stetig zugenommen haben, ist es für die Seilbahnverantwortlichen, welche Schaltungen bei elektrischen Anlagen vornehmen, äusserst wichtig die Gefahren zu erkennen, die von diesen Anlagen ausgehen. Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen muss unbedingt die Last vorgängig ausgeschaltet werden. Die richtige Schutzausrüstung muss korrekt getragen werden und nur mit ausgebildetem Fachpersonal dürfen Arbeiten ausgeführt werden. Die neue Richtlinie ESTI 407.0909 kann beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat bezogen werden. Insbesondere zeigt sie auf wie man Mensch und Material zu schützen hat nach dem Prinzip der Top-Massnahmen: Technisch, Organisatorisch (Ausbildung und Schutzausrüstung), und Persönlich (Verhalten der Mitarbeiter). Die Eigentümer von elektrischen Anlagen haben folgendes zu berücksichtigen: a) Ist ein Sicherheitskonzept vorhanden, b) sind die elektrischen Anlagen verschlossen, c) Definierung der Zutritte berechtigter Mitarbeiter, d) ist die Ausbildung für diese Mitarbeiter gewährt, e) steht die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung und wird das Konzept überwacht, korrigiert und dementsprechend angepasst.

 

Seilreinigung mit Trockeneis Strahlverfahren

Swen Müller kann von seinen langjährigen Erfahrungen bei der Automobilzulieferindustrie, bei Kraftwerken und bei Papierdruckermaschinen vom Trockeneisverfahren (TESV) in Deutschland berichten. Dieses Verfahren eignet sich ausgezeichnet auch für die Seilreinigung, weil dieses Verfahren sehr wirksam, material- und oberflächendschonend, wirtschaftlich und zeitsparend ist. Das TESV arbeitet mit reinem CO2 das etwa die Härte von Kreide hat. Trockeneisschnee entsteht beim Wechsel des Aggregatszustandes vom flüssigen in den gasförmigen Zustand. Durch das Verdichten des Schnees entsteht das eigentliche Trockeneis mit einer Härte wie Kreide. Dieses Trockeneis in Form von Granulat-Pellets wird als Strahlmittel verwendet. Die Partikel werden auf ca. 1000 km/h beschleunigt und prallen sanft auf der zu reinigen Fläche auf. Dank der Temperatur von -80 Grad Celsius wird jeglicher Schmutz sofort tiefgefroren und abgetragen. Rückstände gibt es keine, weil das Trockeneis nicht in den flüssigen Zustand übergeht sondern sofort, mit dem Schmutz, zu Gas sublimiert.

Das benötigte CO2 wird aus natürlichen Quellen gewonnen. Im deutschen Mittelgebirge Eifel tritt das Gas an die Oberfläche und kann so einfach aufgenommen werden. Oder auch bei der Ammoniak Herstellung wird CO2 produziert. Das TESV eignet sich nicht nur für Seile sondern auch für Motoren, Ketten, korrosive Stellen - überall wo Öle, Fette oder Gummiabrieb zu entfernen sind. Saubere Förderseile tragen wesentlich zur Sicherheit bei. Weil diese optimal visuell kontrolliert werden können und Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden.

 

Haftung aus Sicherheitsmängeln

Dr. Peter Vetter, Leiter VVST, Versicherungsgenossenschaft der Betriebe des öffentlichen Verkehrs und Seilbahnunternehmungen für Haftpflicht, berichtet wann ist die Haftung einer Seilbahn gegeben. Im letzten Jahr hat der VVST die Geschäfte vom Seilbahnen-Spezialversicher "unifun" übernommen. Pro Jahr nimmt der VVST ca. 10 Mio. Franken ein und bearbeitet über 2200 Schadenfälle. Neben der Haftpflichtversicherung bietet der VVST auch Versicherungsberatungs-Leistungen an. Die gesetzliche Grundlage des Seilbahn-Haftpflichtrechts bildet das Eisenbahngesetz, bzw. dessen am 1.1.2010 in Kraft getretene Artikel 40 b - 40 f. Die Werkeigentümerhaftung kommt zum Zuge, wenn ein Unfall sich nicht aus dem Bahnbetrieb ergibt, sondern eine andere Ursache hat, wie vereiste Parkplätze, rutschige Böden oder unbeleuchtete Treppen, welche von der Seilbahn zu vertreten ist. Ob Skipisten auch Werke sind, besteht Uneinigkeit bei den Juristen. Da Bergbahn- und Skiliftunternehmen einen abgeschlossenen Transportvertrag mit ihren Benützern haben, sind sie für die Pistensicherheit und für den Rettungsdienst verantwortlich. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass immer dort eine Pflicht zum Ergreifen von Schutzmassnahmen besteht, wo ein gefährlicher Zustand geschaffen oder unterhalten wird. Wenn der Seilbahnbetreiber nachweisen kann, dass bei bekannter Gefahr ausgewichen werden kann, sind Schutzvorkehren nicht nötig. Ausserhalb der Bahnbetriebs-Zeiten ist zB. eine besondere Sperrung der Pisten nicht erforderlich. Immerhin: Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es trotz allem empfehlenswert, in Bergrestaurant mit einem Aushang auf die Gefahren von Abfahrten während der nächtlichen Pistenarbeiten hinzuweisen und am Beginn einer Piste mit gut sichtbaren Schildern auf die nächtlichen Arbeiten aufmerksam zu machen.

Eine Haftpflichtversicherung ist für ein Seilbahnunternehmen eine sinnvolle Investition, wenn die Versicherung ihm mehr oder weniger alle Schadenersatzleistungen ausgleicht, die es selbst den Geschädigten zu erbringen hat. Wer eine Seilbahn betreibt, nimmt letztlich auch dann das Risiko in Kauf, dass es doch einmal zu einem Unfall kommt, wenn er seinen Betrieb mit aller Sorgfalt führt. Solange er aber alle Anforderungen erfüllt, welche nach aktuellem Wissen zur Sicherung des Betriebes gestellt werden, ist das verbleibende Risiko als angemessen zu bezeichnen. Es stellt für den Versicherer kein Problem dar und ist versicherbar. Schliesslich deckt eine Haftpflichtversicherung die meisten Schäden ab. Allerdings kann die Unterlassung der Beseitigung erkannter Mängel oder gar die Eingehung von Risiken im Betrieb zur Verkürzung der Prozesse und zur Vermeidung von Kosten dazu führen, dass die Versicherungsdeckung im Schadenfall eingeschränkt wird.

Im Anschluss an die sehr interessanten Vorträge konnten die Standseilbahnen nach Magglingen und Leubringen besichtigt werden. Einen abschliessenden Stehlunch wurde in der Sportschule Magglingen serviert. Viele nutzten diese Besichtigungen. Die 54. Seilbahnfachtagung der VTK in Zusammenarbeit mit dem SBS war in allen Belangen ein voller Erfolg. Auch wenn das Wetter nicht ganz mitspielte umso intensiver wurde die Ausstellung besucht und die Kontakte zwischen den Mitgliedern und Lieferanten gepflegt. Diese erfolgreiche Tagung in der zweisprachigen Stadt Biel wird uns noch lange in guter Erinnerung bleiben.