Erstes Seminar über das Arbeitszeitgesetz (AZG)
Nebst technischen Fragen sind die Technischer Leiter immer vermehrt auch bei der Einhaltung der Arbeitszeit in der Verantwortung. Damit sie die Anforderungen von diesem umfangreichen Gesetz erfüllen können, wurde erstmals ein Seminar über das Arbeitszeitgesetz (AZG) in Meiringen organisiert.
Als Referent konnte der ehemalige Mitarbeiter Hans Peter Huber bei den SBB verpflichtet werden, welcher früher für die Einhaltung des AZG bei den SBB zuständig war. Er orientierte über den Geltungsbereich sowie insbesondere über die Arbeits- und Ruhezeiten des AZG. Anhand von Beispielen bei Seilbahnunternehmen präsentierte er Fälle, wie zeitlich die Arbeitszeit der verschiedenen Mitarbeiter eingeteilt werden kann, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Wertvoll für die Besucher waren die Behandlung der verschieden Ausnahmen des Gesetzes für die Seilbahnunternehmungen. Am ersten Seminar dieser Art nahmen 16 Teilnehmer teil, was eine Fortsetzung von diesem Seminar verspricht.